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Palmöl Raffinat RBD
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Palmöl Nawaro Vergütung 2009 PDF Imprimir E-Mail
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Einigung im Deutschen Bundestag: Existenz von Pflanzenöl-BHKW gesichert
Nutzung nachhaltig produzierter Pflanzenöle ermöglichen
Die zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und  der SPD-Bundestagsfraktion haben sich am heutigen Donnerstag auf eine Übergangsregelung für den Einsatz von Palmöl und Sojaöl in Blockheizkraftwerken
(BHKW) geeinigt.

 Diese Einigung sieht vor, dass Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bis zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag für die Anlage geschlossen wurde, solange weiter den Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 ab dem 1. Januar 2009 haben werden, bis eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist.

Darüber hinaus wurde festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist. Da man die Betreiber von Blockheizkraftwerken, die im Vertrauen auf das im Bundestag verabschiedete EEG Investitionen vorgenommen
haben, nicht unverschuldet in Existenznot bringen möchte, bringt die gefundene Lösung Vertrauen in die Politik zurück und ermöglicht die Wirtschaftlichkeit der Anlagen.

Die anwesenden Abgeordneten der beiden Koalitionsfraktionen unterstrichen ihren gemeinsamen politischen
Willen, dass nach Vorliegen der Nachhaltigkeitsverordnung ausschließlich zertifiziertes Pflanzenöl Anspruch auf den NawaRo-Bonus im EEG eröffne.
Um dafür jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, einigte man sich darauf, dass als Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in Fragen der Landnutzungsänderung der 1. Januar 2005 maßgeblich sein solle.

Dr. Maria Flachsbarth
Mitglied des Deutschen Bundestages

Johannes Röring
Mitglied des Deutschen Bundestages

 Original Presseerklärung als PDF


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